In: Jacobin, 26. Juli 2026
Darf ein Staat Kriegsdienst von seinen Bürgern verlangen, wenn er nicht alles für den Frieden unternimmt – und nicht einmal über das Oberkommando über seine eigenen Streitkräfte verfügt? Die angebahnte Rückkehr zur Wehrpflicht wirft Fragen auf.
Anfang Dezember 2025 gelang es der Regierung Merz/Klingbeil, angeführt von ihrem populärsten Minister, einem Sozialdemokraten, unter Berufung auf Putin und seine kriegerischen Absichten – so sehr anders als die friedlichen Absichten von Bush, Obama, Biden und Trump – ein »Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes« verabschieden zu lassen. Das Gesetz ermöglicht es, mangels Freiwilligen die Wehrpflicht wiederzubeleben.
Ein Vierteljahr später kam es zu einer scharfen öffentlichen Kontroverse über die im Gesetz vorgesehene Genehmigungspflicht von Auslandsreisen wehrfähiger junger Männer (Paragraf 3, Absatz 2: »Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen«). Offenbar hatte kein Abgeordneter, auch nicht von der Opposition, den Gesetzentwurf im Eifer des Gefechts wirklich gelesen; eine Diskussion der neuen Genehmigungspflicht hatte es im Bundestag nicht gegeben; tatsächlich wurde der betreffende Paragraph in den Debatten nicht ein einziges Mal erwähnt…..
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